Steuerberater für Heilberufe & Gesundheitswesen
Heilberufe – Berufe im Gesundheitswesen mit Zukunft
Wir kennen diese Situationen - vielleicht auch Ihre
Niederlassende Ärztin
Physiotherapeut mit wachsendem IGeL-Anteil
Gemeinschaftspraxis in Gründung
Unsere Stärken als Ihr Steuerberater im Gesundheitswesen
Expertise
Praxisnahe Erfahrung im Gesundheitswesen für effiziente und sichere Abläufe.
Anpassung
Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Finanzbuchhaltung & Jahresabschluss
Saubere Buchhaltung, die die Besonderheiten heilberuflicher Vergütungssysteme kennt - GOÄ, GOZ, KV-Abrechnungen, IGeL. Jahresabschlüsse, die dem Steuerrecht und Ihrem Zeitplan entsprechen.
Umsatzsteuer
Praxen bewegen sich regelmäßig im Grenzbereich zwischen steuerfreien heilberuflichen Leistungen (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtigen Nebenleistungen. Wir sorgen für eine sorgfältige, nachvollziehbare Trennung.
Einkommensteuer & Gewinnermittlung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung - je nach Struktur und Größe Ihrer Praxis. Wir ermitteln Ihren Gewinn korrekt und erklären, was er bedeutet.
Lohnabrechnung
Monatliche Lohnabrechnung für Ihr Praxisteam - verlässlich, fristgerecht, mit Hinweisen auf relevante Gestaltungsmöglichkeiten bei Vergütung und steuerfreien Benefits.
Praxisgründung & Übergabe
Ob Neugründung, Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis oder Übergabe an einen Nachfolger: Wir begleiten steuerliche und strukturelle Fragen frühzeitig - damit keine unnötigen Nachteile entstehen.
BAG- und MVZ-Strukturen
Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren haben eigene gesellschaftsrechtliche und steuerliche Anforderungen. Wir beraten Sie bei der Wahl und Pflege geeigneter Strukturen.
Analyse
Datenbasierte Auswertungen für klare und fundierte Entscheidungen.
Digital
Schneller und einfacher Austausch komplett online und jederzeit verfügbar.
Unsere Stärken als Ihr Steuerberater im Gesundheitswesen
Das sagen Mandanten aus dem Gesundheitswesen
Spezialisierung ist keine Behauptung – sie zeigt sich in der täglichen Arbeit mit Praxen, Therapeuten und medizinischen Einrichtungen.
Strukturiert von Anfang an
1
Erstgespräch
Wir verstehen Ihre Praxissituation: Rechtsform, Abrechnungsstruktur, aktuelle
Herausforderungen. Das Erstgespräch findet persönlich in Kleve, NRW oder digital statt.
2
Analyse & Paketvorschlag
Wir analysieren Ihre bestehenden Unterlagen, identifizieren offene Punkte und schlagen ein passendes Betreuungspaket vor – transparent in Umfang und Honorar.
3
Onboarding
Onboarding (digital oder persönlich) Klare Zuständigkeiten, strukturierte Übergabe, definierter Kommunikationsrhythmus mit Steuerberater Thomas Thissen und Ihren persönlichen Sachbearbeitern.
4
Laufende Betreuung
Monatliche Buchführung, Fristen-Reminder, Lohnläufe – und zweimal im Jahr ein proaktiver Halbjahres-Check, bei dem wir gemeinsam auf Ihre Zahlen und Ziele schauen.
Fragen aus der Praxis - Antworten aus der Beratung
Sind Leistungen meiner Praxis grundsätzlich umsatzsteuerfrei?
Das hängt davon ab, ob Ihre Leistungen als heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG einzustufen sind. Ärztliche, zahnärztliche und bestimmte therapeutische Leistungen sind in der Regel steuerfrei – aber nur, wenn sie der medizinischen Behandlung dienen. Kosmetische Behandlungen ohne therapeutischen Zweck oder rein gutachterliche Tätigkeiten können steuerpflichtig sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich biete auch IGeL-Leistungen an - was bedeutet das umsatzsteuerlich?
IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind häufig nicht als heilberufliche Leistungen im Sinne des UStG einzustufen, weil sie nicht medizinisch notwendig sind und privat bezahlt werden. Das kann bedeuten, dass diese Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen – während Ihre regulären Kassenleistungen steuerfrei bleiben. Dann müssen beide Bereiche sauber getrennt werden, was die Buchführung komplexer macht. Ob und in welchem Umfang Umsatzsteuerpflicht entsteht, sollte individuell geprüft werden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich vermiete Räume in meiner Praxis an einen Kollegen - ist das umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken und Räumen umsatzsteuerfrei. Es besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren – was sinnvoll sein kann, wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist. Vermietet ein Arzt an einen anderen Arzt, der seinerseits steuerfreie Leistungen erbringt, ist diese Option in der Regel nicht vorteilhaft. Die Gestaltung hängt stark vom Einzelfall ab.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich möchte meine Praxis gründen oder übernehmen - worauf muss ich steuerlich achten?
Praxisgründung und -übernahme werfen eine Reihe steuerlicher Fragen auf, die sich je nach Rechtsform, Finanzierungsstruktur und Übernahmepreis unterschiedlich darstellen können. Bei einer Übernahme etwa kann der Kaufpreis steuerlich relevant sein – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab und sollte frühzeitig geprüft werden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Welche Gewinnermittlungsmethode ist für meine Praxis die richtige?
Viele Praxen ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – ein zulässiges und oft praktikables Verfahren für Freiberufler. Ob die EÜR oder eine Bilanzierung besser passt, kann von der Praxisgröße, der Rechtsform und weiteren Faktoren abhängen. Die Wahl der Methode kann sich auf die Steuerlast und die Transparenz der Zahlen auswirken und sollte sorgfältig geprüft werden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich plane, eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ zu gründen - was muss ich beachten?
BAG- und MVZ-Strukturen bringen neben berufsrechtlichen auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen mit sich. Die Wahl der Rechtsform, die Gewinnverteilung und die interne Kostenstruktur können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Welche Struktur sinnvoll ist, hängt von den beteiligten Personen, dem geplanten Leistungsspektrum und weiteren Faktoren ab – eine frühzeitige Prüfung ist in der Regel empfehlenswert.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.