Steuerberatung für Bau & Handwerk
Von der Bauabzugsteuer bis zur Baulohnabrechnung – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten des Baugewerbes und begleiten Sie strukturiert durch den laufenden Betrieb.
Persönlich in Kleve, NRW – digital für ganz Deutschland.
Branchenerfahrung Bau & Handwerk
48h-Rückmeldung
Baulohnabrechnung & Soka Bau
Branchenerfahrung Immobilien & Vermietung
48h-Rückmeldung
AfA-Planung & Grunderwerbsteuer
Was wir für Ihren Betrieb übernehmen
Finanzbuchhaltung & Jahresabschluss
Buchführung, die die Besonderheiten des Baugewerbes kennt: Anzahlungen, Teilabrechnungen, Gewährleistungseinbehalte, Nachunternehmerkosten. Jahresabschlüsse, die korrekt, nachvollziehbar und fristgerecht sind.
Umsatzsteuer
Wer im Baugewerbe tätig ist, muss genau wissen, wann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht – und wann nicht. Wir sorgen für eine saubere umsatzsteuerliche Einordnung Ihrer Leistungen, auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Bauabzugsteuer
Bei Beauftragung von Nachunternehmern kann eine Abzugspflicht entstehen. Wir prüfen, wann der Einbehalt greift, welche Ausnahmen gelten und wie die korrekte Abwicklung aussieht – damit keine unerwarteten Haftungsrisiken entstehen.
Baulohnabrechnung & Soka Bau
Monatliche Lohnabrechnung für gewerbliche Mitarbeitende – mit den branchenspezifischen Anforderungen der Sozialkasse des Baugewerbes (Soka Bau): Urlaubskassenbeiträge, Berufsausbildung, Winterbeschäftigung. Verlässlich, fristgerecht, branchenkundig.
Ertragsteuer & Gewinnermittlung
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer – je nach Rechtsform Ihres Betriebs. Wir ermitteln Ihren Gewinn korrekt und weisen Sie auf relevante Gestaltungsmöglichkeiten hin.
Subunternehmer-Strukturen
Die steuerliche und vertragsrechtliche Abgrenzung zwischen eigenem Personal und Subunternehmern ist im Baugewerbe besonders sensibel. Wir begleiten Sie bei der sauberen Strukturierung und Dokumentation.
Wir kennen die steuerliche Welt des Baugewerbes
Bei Thissen & Marks betreut ein spezialisiertes Team Bauunternehmen und Handwerksbetriebe – mit dem Branchenwissen, das diese Komplexität erfordert.
Wir denken mit, bevor Probleme entstehen.
Branchenwissen, das in der Praxis trägt
Bauabzugsteuer, Soka-Bau-Meldungen, Gewährleistungseinbehalte, Reverse-Charge-Verfahren im Baubereich – das sind keine Randthemen, sondern laufende Realität in jedem Baubetrieb. Unser Fachteam arbeitet täglich mit Bauunternehmen und Handwerksbetrieben und kennt diese Anforderungen aus der täglichen Beratungspraxis.
Was das für Sie bedeutet: weniger Erklärungsaufwand, präzisere Einschätzungen und eine Buchführungsstruktur, die auch bei Betriebsprüfungen standhält.
Strukturiert von Anfang an
1
Erstgespräch
2
Analyse & Paketvorschlag
Wir analysieren Ihre bestehenden Unterlagen, identifizieren offene Punkte und schlagen ein passendes Betreuungspaket vor – transparent in Umfang und Honorar.
3
Onboarding
Digitales Onboarding über unser Mandantenportal. Klare Zuständigkeiten, strukturierte Übergabe, definierter Kommunikationsrhythmus.
4
Laufende Betreuung
Was unsere Mandanten aus dem Immobilienbereich schätzen
Branchenerfahrung Bau & Handwerk
Bauabzugsteuer, Soka Bau, Subunternehmer-Konstellationen – kein Neuland für uns, sondern tägliche Beratungsrealität.
48h-Rückmeldung
Auch wenn auf der Baustelle eine steuerliche Frage entsteht: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – verlässlich und ohne Warteschleife.
Halbjahres-Check
Zweimal im Jahr schauen wir gemeinsam auf Ihre Betriebszahlen – proaktiv, bevor Handlungsbedarf entsteht.
Planbare Honorare
Keine Stundensatz-Überraschungen. Unsere Pakete sind transparent – Sie wissen, was enthalten ist.
Wir kennen diese Situationen – vielleicht auch Sie
Handwerksbetrieb mit wachsendem Subunternehmer-Einsatz
Ein Malerbetrieb beauftragt zunehmend Nachunternehmer für Großprojekte. Was greift bei der Bauabzugsteuer, was nicht? Wie wird das buchhalterisch sauber abgebildet? Wir klären die steuerliche Einordnung und richten die Dokumentationsstruktur so ein, dass auch bei einer Betriebsprüfung alles nachvollziehbar ist.
Bauunternehmen mit Lohnkomplexität
Ein mittelständisches Bauunternehmen beschäftigt gewerbliche Mitarbeitende mit unterschiedlichen Tarifgruppen. Soka-Bau-Meldungen, Wintergeld, Berufsausbildungsbeiträge – die Lohnabrechnung ist komplex. Wir übernehmen den vollständigen Lohnlauf, fristgerecht und branchenkundig.
Handwerker plant Betriebsübergabe
Ein Dachdeckermeister möchte seinen Betrieb in den nächsten Jahren übergeben. Welche steuerlichen Weichen müssen frühzeitig gestellt werden? Wir begleiten die Vorbereitung strukturiert – damit die Übergabe steuerlich keine unnötigen Nachteile bringt.
Direkt zum Fachteam Immobilien & Vermietung
Wir beraten seit mehreren Jahren Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zu steuerlichen und strukturellen Fragen. Der Schwerpunkt liegt auf der Bauabzugsteuer, Baulohnabrechnung, Soka-Bau-Meldungen und der steuerlichen Begleitung von Subunternehmer-Konstellationen, Scheinselbstständigkeiten. Die Beratung verbindet steuerrechtliche Präzision mit einem Verständnis für den Betriebsalltag im Baugewerbe.
Julia Marks
Julia Marks berät seit 2010 Vermieter, Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften zu steuerlichen Fragen rund um Immobilien. Der Schwerpunkt liegt auf der AfA-Planung, der umsatzsteuerlichen Einordnung von Vermietungssachverhalten, der steuerlichen Begleitung von Immobilientransaktionen sowie WEG-spezifischen Themen. Die Beratung verbindet steuerrechtliche Präzision mit einem Verständnis für langfristige Immobilienstrategien.
Fragen aus dem Immobilienbereich – Antworten aus der Beratung
Wann gilt im Baugewerbe das Reverse-Charge-Verfahren – und wann nicht?
Das Reverse-Charge-Verfahren greift bei Bauleistungen, wenn Ihr Kunde (Leistungsempfänger) selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. In diesem Fall schulden nicht Sie, sondern ihr Kunde die Umsatzsteuer. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer eindeutig – entscheidend ist, ob ihr Kunde als Bauleistender im Sinne des UStG einzustufen ist. Freistellungsbescheinigungen sind ein guter Indiz. Falsche Einordnungen können zu Haftungsrisiken auf beiden Seiten führen.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Wie behandle ich Anzahlungen umsatzsteuerlich – muss ich schon bei Erhalt Steuern zahlen?
Ja – Anzahlungen sind umsatzsteuerlich grundsätzlich im Zeitpunkt des Zugang bei Ihnen (Zuflusses) zu erfassen, nicht erst bei Abschluss der Leistung.
Das bedeutet: Mit Begleichung der Anzahlung entsteht die Umsatzsteuerpflicht, und ihr Kunde kann den Vorsteuerabzug geltend machen, sofern eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung vorliegt.
In der Baubranche, wo Anzahlungen und Abschlagsrechnungen die Regel sind, ist eine saubere buchhalterische Abbildung besonders wichtig.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Was ist die Bauabzugsteuer – und wann bin ich als Auftraggeber betroffen?
Die Bauabzugsteuer verpflichtet Sie unter bestimmten Voraussetzungen, bei Zahlungen an den von Ihnen beauftragten Bauunternehmer, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.
Ob und in welchem Umfang die Pflicht greift, hängt unter anderem von der Art der Leistung, der Höhe der Auftragssumme und dem Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung des von Ihnen beauftragten ab. Nicht wichtig ist, dass Sie selbst Bauunternehmer sind. (§48 ff. EStG
Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall kann helfen, unerwartete Haftungsrisiken zu vermeiden.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Wie werden Gewährleistungseinbehalte in der Buchhaltung behandelt?
Gewährleistungseinbehalte – also Beträge, die der Auftraggeber bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehält – können steuerlich unterschiedlich zu behandeln sein, je nachdem ob eine sogenannte EÜR oder eine Bilanzierung bei Ihnen vorliegt.
Bei bilanzierenden Unternehmen stellt sich etwa die Frage, wann eine Forderung zu aktivieren ist. Die korrekte Abbildung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und der Gewinnermittlungsmethode ab und sollte sauber geprüft werden.
Wir buchen die Gewährleistungseinbehalte, sodass Sie nicht vergessen werden nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Einbehalte einzufordern.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich setze regelmäßig Subunternehmer ein – was muss ich steuerlich und vertraglich beachten?
Neben der umsatzsteuerlichen Einordnung kann der Einsatz von Subunternehmern auch ertragsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche (Lohn und Gehalt) Fragen aufwerfen – etwa wenn die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit nicht eindeutig ist.
Eine saubere vertragliche Gestaltung und Dokumentation ist in solchen Konstellationen in der Regel empfehlenswert. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt von der Ausgestaltung der Zusammenarbeit ab.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Erfahrungen aus dem Betriebsalltag
Spezialisierung ist keine Behauptung – sie zeigt sich in der täglichen Arbeit mit Praxen, Therapeuten und medizinischen Einrichtungen.
Auch wenn Sie mitten im Praxisalltag eine steuerliche Frage haben: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden – verlässlich und ohne Warteschleife.48h-Rückmeldung
Zweimal im Jahr schauen wir gemeinsam auf Ihre Praxiszahlen – proaktiv, bevor Sie fragen müssen.
Keine Stundensatz-Überraschungen. Unsere Pakete sind transparent – Sie wissen, was enthalten ist.
Sprechen Sie mit unserem Fachteam Immobilien & Vermietung
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob Privatvermieter, Immobilieneigentümer oder WEG. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
- 48h-Rückmeldung
- Unverbindlich
- Auch per Videocall
Rufen Sie uns unter +49 2821 77800 an oder füllen Sie unser Formular aus, und wir werden uns innerhalb eines Werktages mit Ihnen in Verbindung setzen.