Steuerberatung für Immobilien & Vermietung
Von der Abschreibungsplanung bis zur steuerlichen Einordnung von Veräußerungsgewinnen – wir begleiten Vermieter und Immobilieneigentümer strukturiert und vorausschauend.
Persönlich in Kleve, NRW – digital für ganz Deutschland.
Branchenerfahrung Immobilien & Vermietung
48h-Rückmeldung
AfA-Planung & Grunderwerbsteuer
Branchenerfahrung Immobilien & Vermietung
48h-Rückmeldung
AfA-Planung & Grunderwerbsteuer
Was wir für Ihre Immobilien übernehmen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung & Anlage V
Strukturierte Erfassung Ihrer Mieteinnahmen und Werbungskosten – korrekt, vollständig und fristgerecht. Wir stellen sicher, dass alle abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden und die Anlage V ordnungsgemäß erstellt wird.
AfA-Planung & Abschreibungsoptimierung
Die Abschreibung von Gebäuden, Einbauten und Modernisierungsmaßnahmen kann erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben. Wir planen Ihre AfA-Struktur vorausschauend – von der linearen Gebäude-AfA bis zur Berücksichtigung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Umsatzsteuer bei Vermietung
Ob eine Vermietung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist – und ob eine Option zur Steuerpflicht sinnvoll sein kann – hängt von mehreren Faktoren ab. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen für eine rechtssichere Einordnung.
Grunderwerbsteuer
Beim Immobilienerwerb fällt Grunderwerbsteuer an – aber nicht immer auf denselben Betrag und nicht immer im gleichen Umfang. Wir begleiten Sie beim Erwerb und weisen auf relevante Gestaltungsaspekte hin, soweit sie steuerlich zulässig sind.
Veräußerungsgewinne & Spekulationsfristen
Wann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist und wann nicht, hängt unter anderem von der Haltedauer, der Nutzungshistorie und der Anzahl der veräußerten Objekte ab. Gewerblicher Grundstückshandel gilt es i.d.R. zu vermeiden und auch ob die sogenannten stillen Reserven übertragen werden können ist zu prüfen. Wir klären die steuerliche Einordnung frühzeitig – bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.
WEG-spezifische Steuerberatung
Wohnungseigentümergemeinschaften haben spezifische steuerliche Anforderungen – etwa bei der Haushaltsnahen Dienstleistung, der Behandlung von Instandhaltungsrücklagen oder der Frage, ob und wann eine WEG umsatzsteuerlich relevant wird. Wir beraten WEGs und deren Mitglieder zuverlässig.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung & Anlage V
Strukturierte Erfassung Ihrer Mieteinnahmen und Werbungskosten – korrekt, vollständig und fristgerecht. Wir stellen sicher, dass alle abzugsfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden und die Anlage V ordnungsgemäß erstellt wird.
AfA-Planung & Abschreibungsoptimierung
Die Abschreibung von Gebäuden, Einbauten und Modernisierungsmaßnahmen kann erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben. Wir planen Ihre AfA-Struktur vorausschauend – von der linearen Gebäude-AfA bis zur Berücksichtigung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Umsatzsteuer bei Vermietung
Ob eine Vermietung umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist – und ob eine Option zur Steuerpflicht sinnvoll sein kann – hängt von mehreren Faktoren ab. Wir prüfen Ihre Situation und sorgen für eine rechtssichere Einordnung.
Grunderwerbsteuer
Beim Immobilienerwerb fällt Grunderwerbsteuer an – aber nicht immer auf denselben Betrag und nicht immer im gleichen Umfang. Wir begleiten Sie beim Erwerb und weisen auf relevante Gestaltungsaspekte hin, soweit sie steuerlich zulässig sind.
Veräußerungsgewinne & Spekulationsfristen
Wann ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist und wann nicht, hängt unter anderem von der Haltedauer, der Nutzungshistorie und der Anzahl der veräußerten Objekte ab. Gewerblicher Grundstückshandel gilt es i.d.R. zu vermeiden und auch ob die sogenannten stillen Reserven übertragen werden können ist zu prüfen. Wir klären die steuerliche Einordnung frühzeitig – bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.
WEG-spezifische Steuerberatung
Wohnungseigentümergemeinschaften haben spezifische steuerliche Anforderungen – etwa bei der Haushaltsnahen Dienstleistung, der Behandlung von Instandhaltungsrücklagen oder der Frage, ob und wann eine WEG umsatzsteuerlich relevant wird. Wir beraten WEGs und deren Mitglieder zuverlässig.
Wir kennen die steuerliche Welt der Immobilieneigentümer
Wer Immobilien vermietet oder veräußert, bewegt sich in einem steuerlichen Umfeld mit vielen Stellschrauben: Abschreibungen, Werbungskosten, Spekulationsfristen, Grunderwerbsteuer, Liebhaberei-Problematik, WEG-spezifische Fragen – und eine Umsatzsteuer-Systematik, die je nach Art der Vermietung grundlegend anders greift.
Branchenwissen, das in der Praxis trägt
AfA-Planung, Spekulationsfristen, Liebhaberei-Problematik, Option zur Umsatzsteuerpflicht, Gewerblicher Grundstückshandel – das sind keine Randfragen, sondern Entscheidungen, die sich über Jahre auf Ihre Steuerbelastung auswirken können. Unser Fachteam berät Immobilieneigentümer und Vermieter regelmäßig zu genau diesen Themen.
Strukturiert von Anfang an
Erstgespräch
Analyse & Paketvorschlag
Wir analysieren Ihre bestehende Struktur, identifizieren offene Punkte – etwa bei der AfA oder der umsatzsteuerlichen Einordnung – und schlagen ein passendes Betreuungspaket vor.
Onboarding
Digitales Onboarding über unser Mandantenportal. Klare Zuständigkeiten, strukturierte Übergabe, definierter Kommunikationsrhythmus.
Laufende Betreuung
Jährliche Steuererklärung, Anlage V, Fristen-Reminder – und zweimal im Jahr ein proaktiver Halbjahres-Check, bei dem wir gemeinsam auf Ihre Immobiliensituation schauen.
Strukturiert von Anfang an
1
Erstgespräch
Wir verstehen Ihre Praxissituation: Rechtsform, Abrechnungsstruktur, aktuelle
Herausforderungen. Das Erstgespräch findet persönlich in Kleve, NRW oder digital statt.
2
Analyse & Paketvorschlag
Wir analysieren Ihre bestehenden Unterlagen, identifizieren offene Punkte und schlagen ein passendes Betreuungspaket vor – transparent in Umfang und Honorar.
3
Onboarding
Onboarding (digital oder persönlich) Klare Zuständigkeiten, strukturierte Übergabe, definierter Kommunikationsrhythmus mit Steuerberater Thomas Thissen und Ihren persönlichen Sachbearbeitern.
4
Laufende Betreuung
Monatliche Buchführung, Fristen-Reminder, Lohnläufe – und zweimal im Jahr ein proaktiver Halbjahres-Check, bei dem wir gemeinsam auf Ihre Zahlen und Ziele schauen.
Was unsere Mandanten aus dem Immobilienbereich schätzen
Branchenerfahrung Immobilien & Vermietung
AfA-Planung, Spekulationsfristen, WEG-Fragen – kein Neuland für uns, sondern tägliche Beratungsrealität.
48h-Rückmeldung
Auch wenn vor einem Kaufentscheid schnell eine steuerliche Einschätzung gefragt ist: Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Halbjahres-Check
Zweimal im Jahr schauen wir gemeinsam auf Ihre Immobiliensituation – proaktiv, bevor Handlungsbedarf entsteht.
Planbare Honorare
Keine Stundensatz-Überraschungen. Unsere Pakete sind transparent – Sie wissen, was enthalten ist.
20+ Jahre Erfahrung
Eine gewachsene Kanzlei mit branchenübergreifender Tiefe und klaren Spezialisierungen.
Wir kennen diese Situationen
Persönlich in Kleve, NRW – digital für Mandanten in ganz Deutschland. Ob Düsseldorf, München oder Hamburg: Wir arbeiten vollständig digital, ohne Abstriche bei der Beratungsqualität.
Privatvermieter mit mehreren Wohnungen
Ein Eigentümer vermietet drei Eigentumswohnungen und möchte wissen, ob seine Abschreibungsstruktur optimal aufgestellt ist – und ob eine Modernisierungsmaßnahme als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand einzustufen ist. Wir prüfen die bestehende AfA-Planung, ordnen die Maßnahme steuerlich ein und erstellen die Anlage V vollständig und fristgerecht.
Immobilieneigentümer plant Verkauf
Eine Eigentümerin möchte ein Mehrfamilienhaus veräußern, das sie seit acht Jahren hält. Greift die Spekulationsfrist? Welche Rolle spielt die Eigennutzung einzelner Einheiten? Wir klären die steuerliche Einordnung frühzeitig – damit die Entscheidung auf einer soliden Grundlage getroffen werden kann.
Gewerbliche Vermietung & Umsatzsteueroption
Ein Eigentümer vermietet Gewerberäume und fragt sich, ob eine Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein kann – etwa um den Vorsteuerabzug aus einer umfangreichen Sanierung geltend zu machen. Wir analysieren die Voraussetzungen, erklären die Konsequenzen und begleiten die korrekte Umsetzung.
Direkt zum Fachteam Immobilien & Vermietung
Julia Marks
Julia Marks
Julia Marks berät seit 2010 Vermieter, Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften zu steuerlichen Fragen rund um Immobilien. Der Schwerpunkt liegt auf der AfA-Planung, der umsatzsteuerlichen Einordnung von Vermietungssachverhalten, der steuerlichen Begleitung von Immobilientransaktionen sowie WEG-spezifischen Themen. Die Beratung verbindet steuerrechtliche Präzision mit einem Verständnis für langfristige Immobilienstrategien.
Fragen aus dem Immobilienbereich – Antworten aus der Beratung
Ist die Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerfrei – und was gilt bei Gewerbevermietung?
Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen besteht dagegen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren – was etwa dann sinnvoll sein kann, wenn umfangreiche Sanierungskosten anfallen. Die Option zur Steuerpflicht bindet für mehrere Jahre und ist eine Entscheidung die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Ich vermiete möbliert – ändert das etwas an der Umsatzsteuer?
Möblierte Vermietung kann umsatzsteuerlich anders zu beurteilen sein als die reine Wohnraumvermietung – insbesondere wenn Zusatzleistungen wie Reinigung, Wäscheservice oder eine hotelnahe Ausstattung hinzukommen. In solchen Fällen kann die Steuerfreiheit der Vermietung entfallen oder zumindest teilweise in Frage gestellt werden, ärgerlich vor allem wenn man nachträglich von den Mietern den Umsatzsteueranteil nicht mehr erhalten wird. Die genaue Einordnung hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Was gilt umsatzsteuerlich bei einer WEG – ist die Gemeinschaft selbst steuerpflichtig?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst umsatzsteuerlich relevant werden – etwa wenn sie Leistungen an Dritte erbringt, die über die bloße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen.
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig und hängt von der konkreten Tätigkeit der WEG ab. In vielen Fällen bleibt die WEG umsatzsteuerlich nicht relevant, aber das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Wie funktioniert die Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien – und welche Kosten kann ich berücksichtigen?
Vermietete Gebäude können in der Regel über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben werden, was ihre zu zahlende Steuern mindert – der sogenannte Abschreibungssatz hängt unter anderem vom Baujahr des Gebäudes ab. Zusätzlich können bestimmte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig sein, sofern sie nicht als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand einzustufen sind. Die genaue Einordnung einzelner Maßnahmen kann im Einzelfall komplex sein und sollte sauber geprüft werden.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Wann fällt beim Immobilienverkauf Einkommensteuer an – und was ist die Spekulationsfrist?
Gewinne aus der Veräußerung privater Vermietungsimmobilien können einkommensteuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gelten – etwa bei Eigennutzung des Objekts in einem bestimmten Zeitraum vor dem Verkauf. Ob ein Veräußerungsgewinn im konkreten Fall steuerpflichtig ist und daraus auch Steuern gezahlt werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab und sollte frühzeitig – idealerweise vor Vertragsabschluss – geprüft werden.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Fällt bei jeder Immobilienübertragung Grunderwerbsteuer an – und gibt es Ausnahmen?
Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an – der Steuersatz variiert je nach Bundesland. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Übertragungen im Rahmen von Erbfolge oder Schenkung sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei Übertragungen innerhalb der Familie. Ob und in welchem Umfang Grunderwerbsteuer anfällt, hängt von der Gestaltung des Übertragungsvorgangs ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.
Erfahrungen aus der Praxis
Spezialisierung ist keine Behauptung – sie zeigt sich in der täglichen Arbeit mit Praxen, Therapeuten und medizinischen Einrichtungen.
Zweimal im Jahr schauen wir gemeinsam auf Ihre Praxiszahlen – proaktiv, bevor Sie fragen müssen.
Sprechen Sie mit unserem Fachteam Immobilien & Vermietung
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob Privatvermieter, Immobilieneigentümer oder WEG. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
- 48h-Rückmeldung
- Unverbindlich
- Auch per Videocall
Rufen Sie uns unter +49 2821 77800 an oder füllen Sie unser Formular aus, und wir werden uns innerhalb eines Werktages mit Ihnen in Verbindung setzen.