Steuerberater für Heilberufe & Gesundheitswesen

Spezialisierte Steuerberatung für Ärzte, Therapeuten und medizinische Einrichtungen. Fachberater Gesundheitswesen, proaktiv, persönlich in Kleve, NRW – digital für ganz Deutschland.`
Ein Auszug unserer Kunden
Über uns

Heilberufe – Berufe im Gesundheitswesen mit Zukunft

Praxen und medizinische Einrichtungen arbeiten unter Bedingungen, die generalistisch aufgestellte Kanzleien oft unterschätzen: steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze laufen parallel, IGeL-Leistungen erfordern saubere Abgrenzung, Zulassungsrecht und Steuerrecht greifen ineinander. Hinzu kommen Vergütungsstrukturen, die sich von gewerblichen Unternehmen grundlegend unterscheiden.
Bei Thissen & Marks betreut Steuerberater Thomas Thissen Sie als Fachberater für das Gesundheitswesen – mit dem nötigen Hintergrundwissen, um diese Komplexität strukturiert zu begleiten und nicht nur zu verwalten.
Typische Situationen

Wir kennen diese Situationen - vielleicht auch Ihre

Niederlassende Ärztin

Eine Fachärztin übernimmt eine bestehende Praxis. Sie möchte die steuerlichen Konsequenzen der Übernahme verstehen, die laufende Buchführung digital organisieren und sicher sein, dass IGeL-Leistungen korrekt behandelt werden. Wir begleiten den Übergang strukturiert – von der ersten Prüfung der Unterlagen bis zum Lauf der ersten Lohnabrechnung.

Physiotherapeut mit wachsendem IGeL-Anteil

Ein Physiotherapeut weitet sein Angebot um selbst zu zahlende Leistungen aus. Was ändert sich umsatzsteuerlich? Was muss in der Buchführung getrennt werden? Wir klären die steuerliche Einordnung und richten die Buchführungsstruktur so ein, dass spätere Prüfungen kein Problem werden.

Gemeinschaftspraxis in Gründung

Zwei Ärzte möchten gemeinsam eine BAG gründen. Welche Rechtsform passt? Was sind die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fallstricke? Wir begleiten die Strukturentscheidung frühzeitig – damit die Grundlage stimmt.

Unsere Stärken als Ihr Steuerberater
im Gesundheitswesen

01

Expertise

Praxisnahe Erfahrung im Gesundheitswesen für effiziente und sichere Abläufe.

02

Anpassung

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

03

Finanzbuchhaltung & Jahresabschluss

Saubere Buchhaltung, die die Besonderheiten heilberuflicher Vergütungssysteme kennt - GOÄ, GOZ, KV-Abrechnungen, IGeL. Jahresabschlüsse, die dem Steuerrecht und Ihrem Zeitplan entsprechen.

04

Umsatzsteuer

Praxen bewegen sich regelmäßig im Grenzbereich zwischen steuerfreien heilberuflichen Leistungen (§ 4 Nr. 14 UStG) und steuerpflichtigen Nebenleistungen. Wir sorgen für eine sorgfältige, nachvollziehbare Trennung.

05

Einkommensteuer & Gewinnermittlung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung - je nach Struktur und Größe Ihrer Praxis. Wir ermitteln Ihren Gewinn korrekt und erklären, was er bedeutet.

06

Lohnabrechnung

Monatliche Lohnabrechnung für Ihr Praxisteam - verlässlich, fristgerecht, mit Hinweisen auf relevante Gestaltungsmöglichkeiten bei Vergütung und steuerfreien Benefits.

07

Praxisgründung & Übergabe

Ob Neugründung, Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis oder Übergabe an einen Nachfolger: Wir begleiten steuerliche und strukturelle Fragen frühzeitig - damit keine unnötigen Nachteile entstehen.

08

BAG- und MVZ-Strukturen

Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren haben eigene gesellschaftsrechtliche und steuerliche Anforderungen. Wir beraten Sie bei der Wahl und Pflege geeigneter Strukturen.

Analyse

Datenbasierte Auswertungen für klare und fundierte Entscheidungen.

Digital

Schneller und einfacher Austausch komplett online und jederzeit verfügbar.

Unsere Stärken als Ihr Steuerberater
im Gesundheitswesen

Wir bringen Berufserfahrung im Gesundheitswesen mit

Wir passen auf Ihr Unternehmen auf

100% digitaler Austausch

Spezifische Auswertungen

Alle Privatpatienten bezahlt?

Reduzierung Ihres Arbeitsaufwands

Technische Unterstützung

Analyse der Krankenkassen- abrechnung

Betriebswirt- schaftliche Unterstützung

Digitale Zahlungsabwicklungen

Testimonials

Das sagen Mandanten aus dem Gesundheitswesen

So arbeiten wir zusammen

Strukturiert von Anfang an

1

Erstgespräch

Wir verstehen Ihre Praxissituation: Rechtsform, Abrechnungsstruktur, aktuelle
Herausforderungen. Das Erstgespräch findet persönlich in Kleve, NRW oder digital statt.

2

Analyse & Paketvorschlag

Wir analysieren Ihre bestehenden Unterlagen, identifizieren offene Punkte und schlagen ein passendes Betreuungspaket vor – transparent in Umfang und Honorar.

3

Onboarding

Onboarding (digital oder persönlich) Klare Zuständigkeiten, strukturierte Übergabe, definierter Kommunikationsrhythmus mit Steuerberater Thomas Thissen und Ihren persönlichen Sachbearbeitern.

4

Laufende Betreuung

Monatliche Buchführung, Fristen-Reminder, Lohnläufe – und zweimal im Jahr ein proaktiver Halbjahres-Check, bei dem wir gemeinsam auf Ihre Zahlen und Ziele schauen.

Häufige Fragen.

Fragen aus der Praxis - Antworten aus der Beratung

Das hängt davon ab, ob Ihre Leistungen als heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG einzustufen sind. Ärztliche, zahnärztliche und bestimmte therapeutische Leistungen sind in der Regel steuerfrei – aber nur, wenn sie der medizinischen Behandlung dienen. Kosmetische Behandlungen ohne therapeutischen Zweck oder rein gutachterliche Tätigkeiten können steuerpflichtig sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind häufig nicht als heilberufliche Leistungen im Sinne des UStG einzustufen, weil sie nicht medizinisch notwendig sind und privat bezahlt werden. Das kann bedeuten, dass diese Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen – während Ihre regulären Kassenleistungen steuerfrei bleiben. Dann müssen beide Bereiche sauber getrennt werden, was die Buchführung komplexer macht. Ob und in welchem Umfang Umsatzsteuerpflicht entsteht, sollte individuell geprüft werden.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken und Räumen umsatzsteuerfrei. Es besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren – was sinnvoll sein kann, wenn der Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist. Vermietet ein Arzt an einen anderen Arzt, der seinerseits steuerfreie Leistungen erbringt, ist diese Option in der Regel nicht vorteilhaft. Die Gestaltung hängt stark vom Einzelfall ab.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

Praxisgründung und -übernahme werfen eine Reihe steuerlicher Fragen auf, die sich je nach Rechtsform, Finanzierungsstruktur und Übernahmepreis unterschiedlich darstellen können. Bei einer Übernahme etwa kann der Kaufpreis steuerlich relevant sein – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab und sollte frühzeitig geprüft werden.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

Viele Praxen ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – ein zulässiges und oft praktikables Verfahren für Freiberufler. Ob die EÜR oder eine Bilanzierung besser passt, kann von der Praxisgröße, der Rechtsform und weiteren Faktoren abhängen. Die Wahl der Methode kann sich auf die Steuerlast und die Transparenz der Zahlen auswirken und sollte sorgfältig geprüft werden.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.

BAG- und MVZ-Strukturen bringen neben berufsrechtlichen auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen mit sich. Die Wahl der Rechtsform, die Gewinnverteilung und die interne Kostenstruktur können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Welche Struktur sinnvoll ist, hängt von den beteiligten Personen, dem geplanten Leistungsspektrum und weiteren Faktoren ab – eine frühzeitige Prüfung ist in der Regel empfehlenswert.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation.